Wichtige Informationen für jeden der einen Kleingarten bewirtschaften möchte

Ja, wir haben uns entschieden! Wir wollen einen Kleingarten! Wir wollen hinaus in die Natur und einen eigenen Garten bewirtschaften, denn wo kann man billiger Urlaub machen als im Garten vor der Haustüre!

Dieser Ausspruch darf so nicht stehen bleiben. Gewiss viel wahres ist dran aber es ist nicht alles so wie es im ersten Augenblick scheint. Kleingärtnervereine unterliegen dem Bundeskleingartengesetz, dem Bundesbaugesetz und Verordnungen der Städte und Gemeinden. Hinzu kommen Satzung und Gartenordnung der einzelnen Vereine. Diese Verordnungen legen dem Kleingärtner Pflichten auf, geben ihm Rechte und schützen ihn und seinen Verein.

Als Pächter einer Gartenpazelle sollte ich folgendes wissen und beherzen: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sagt in §1: “ Der Kleingarten dient zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissenfür den Eigenbedart, und zur Erholung…..”.

Was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat festgestellt das mindestens 1/3 der Kleingartenfläche zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden müssen. Fazit: Ich darf 2/3 meines Gartens als Blumen und Ziergarten nutzen.

In § 3 BKleingG ist festgelegt das der Kleingarten nicht größer als 400 m2 sein soll. Auch wird hier die Laubengröße, incl. Freisitz auf max. 24 m2 festgeschrieben. Zudem ist die Laube in einfacher Ausführung zu errichten und darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Unsere Lauben wurden durch die Gemeinde genehmigt. Es liegen Baupläne vor. Änderungen sind genehmigungspflichtig!

Für den Gartenpächter sind das die wichtigsten Passagen aus dem Gesetzestext des BKleingG. Hinzu kommen die Regeln die uns die Gründungsmitglieder in die Satzung und Gartenordnung geschrieben haben. Sie gehen auf Gesetze und Verordnungen zurück.

In der Satzung bzw. der Gartenordnung ist nachzulesen:
Der Kleingärtner ist verpflichtet seinen Garten zu bewirtschaften und sauber zu halten. Er muss an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen um allgemeine Aufgaben zu erledigen. Er darf die Hecke an den Wegen nicht höher als 120 cm wachsen lassen. Er muss sie also regelmäßig schneiden. Die Mittags- und Nachtruhe sind einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen darf nicht mit lärmenden Geräten, z.B. Rasenmäher, Bohrmaschiene u. ä. gearbeitet werden. Grillen und leise Musik sind jederzeit erlaubt wenn der Nachbar nicht eingeräuchert wird. Für Sauberkeit und Ordnung ist jeder dankbar. Abfälle jeder Art werden nicht wild entsorgt. 

Es steht außer Frage das jedermann Beiträge und Gebühren, z.B. Mitgliederbeitrag, Pacht, Wasser- und Stromgeld und Versicherungsbeiträge rechtzeitig überweist damit der Verein auch seinen  finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.

Wer mit diesen kurz zusammengefassten Regeln leben kann kann sich in unserem Verein sehr wohl fühlen. Einige Mitglieder tun es schon seit der Vereinsgründung. Für mich persönlich ist die Gartenarbeit wie Urlaub. Hier kann ich den Stress vom Job abbauen. Es bleibt mir reichlich Zeit den Garten und die Ruhe zu genießen. Freunde und Bekannte kommen gern vorbei um bei einem Glas Bier nach dem Rechten zu schauen. Gartenfreunde können sich austauschen und wenn es sein muss auch mal meckern. In meinem Garten bin ich Mensch hier darf ich sein.